Weiterbildung Berufskraftfahrer nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Alle Berufskraftfahrer* müssen künftig innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung* nachweisen. Eine Einheit darf 7 Zeitstunden nicht unterschreiten. Die erste 35-stündige Weiterbildung ist für Fahrer und Fahrerinnen im Güterverkehr…