Voraussetzungen für die Regelprüfung Grundqualifikation nach BKrFQG

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Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation” ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse.

  • Gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll

Für Umsteiger

Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins für die entsprechende Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

  • Gültiger Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE und der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll
  • Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

 Für Quereinsteiger

Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

  • Gültiger Führerschein der Fahrerlaubnisklasse, für die die Prüfung abgelegt werden soll
  • Original des Fachkundenachweises Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus)

Die praktische Prüfung Grundqualifikation wird grundsätzlich auf einem vom Prüfungsteilneh­mer/der Prüfungsteilnehmerin gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in An­wesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir die technischen Angaben des Prüfungsfahrzeugs. Bitte übermitteln Sie uns diese auf dem beigefügten Formblatt. Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Sie für die praktische Prüfung einplanen!