Lkw-Fahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

In der LKW-Weiterbildung werden diese 5 Module vermittelt

Die Ausbildung Berufskraftfahrer  bzw. Berufskraftfahrer Qualifikation ist für Personen, die ab 10.09.2009 / 10.09.2010 den Führerschein der Klasse C bzw. D erworben haben, Pflicht.