Die Grundqualifikation wird durch einen Befähigungsnachweis bescheinigt und codiert in den Führerschein eingetragen. Ziel der Grundqualifikation zum „EU-Kraftfahrer“ ist unter anderem die Entwicklung eines defensiven Fahrstils unter Berücksichtigung rationelleren Kraftstoffverbrauchs.
Berufsausbildung
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Grundqualifikation
- Lehrgang nicht erforderlich
- 450 Minuten Prüfung vor der IHK
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung
Beschleunigte Grundqualifikation
- Besuch eines Theorielehrganges ( 173,3 Unterrichtseinheiten = 130 Zeitstunden)
- Praktische Fahrstunden ( 13,3 Unterrichtseinheiten = 10 Zeitstunden)
- 90 Minuten Prüfung vor der IHK
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich