Die Grundqualifikation wird durch einen Befähigungsnachweis bescheinigt und codiert in den Führerschein eingetragen. Ziel der Grundqualifikation zum „EU-Kraftfahrer“ ist unter anderem die Entwicklung eines defensiven Fahrstils unter Berücksichtigung rationelleren Kraftstoffverbrauchs.

Berufsausbildung

  • Berufskraftfahrer
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

Grundqualifikation

  • Lehrgang nicht erforderlich
  • 450 Minuten Prüfung vor der IHK
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung

Beschleunigte Grundqualifikation

  • Besuch eines Theorielehrganges ( 173,3 Unterrichtseinheiten = 130 Zeitstunden)
  • Praktische Fahrstunden ( 13,3 Unterrichtseinheiten = 10 Zeitstunden)
  • 90 Minuten Prüfung vor der IHK
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich