Jeder Kraftfahrer der im Güter oder Personenverkehr tätig sein möchte muss die beschleunigte Grundqualifikation als zusätzliche Ausbildung erwerben. Diese Regelung ist seit dem 10.September 2008 für Bus-Fahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW-Fahrer gültig.
Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erhält (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C / CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die so genannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.

  • Besuch eines Theorielehrganges ( 173,3 Unterrichtseinheiten = 130 Zeitstunden)
  • Praktische Fahrstunden ( 13,3 Unterrichtseinheiten = 10 Zeitstunden)
  • 90 Minuten Prüfung vor der IHK
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse nicht erforderlich

Teilnehmer

Personen, die eine Tätigkeit als Fahrer von Kraftfahrzeugen über 3,5 t zulässigen Gesamtmasse im gewerblichen Güterkraftverkehr anstreben und nicht im Vorbesitz des Führerscheins der Klasse 3 sind, bzw. ihren Führerschein der Klasse C oder D nach dem 10.09.2009 erworben haben.

Ziele und Inhalte

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzungdes Fahrzeugs
  • Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs

Anwendungen der Vorschriften

  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
  • Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

  • Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten bei Notfällen
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

Termine

Dienstags und Donnerstags, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr
zusätzlich Samstags (siehe Weiterbildungstermine): 08:00 Uhr bis 16.00 Uhr
Der Einstieg ist individuell möglich.

Schulungsort: Academy Fahrschule Wimmer, Kardinal-Faulhaber-Platz 5, 83022 Rosenheim

Zusätzlich benötigen Sie 10 praktische Fahrstunden. Diese vereinbaren Sie im Laufe Ihrer Ausbildung nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten mit Ihrem Fahrlehrer.

Prüfung vor der IHK findet jeden letzten Freitag im Monat statt. Wir finden mit Ihnen zusammen den passenden Termin und melden Sie rechtzeitig zur Prüfung an. Informationen bezüglich der Prüfung erhalten Sie über uns bei Ihrer Anmeldung.